Wichtige Lücke in der Produkthaftung geschlossen – Produzentenhaftung wird künftig auch für künstliche Intelligenz gelten

Künstliche Intelligenz ist nicht unfehlbar und kann zu gravierenden Schäden führen: Fehlentscheidungen von KI-Algorithmen können, vor allem, wenn sie in sensiblen Bereichen wie am Arbeitsplatz oder in der medizinischen Versorgung eingesetzt werden, dramatische Konsequenzen haben. Doch die Richtlinie für Produkthaftung stammt aus dem Jahr 1985 und ist seit 1990 kaum überarbeitet worden. Sie ist damit eine der ältesten nicht aktualisierten Richtlinien der EU und kann aktuell nicht ansatzweise auf die technischen Neuerungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wie vernetzte Geräte, cloudbasierte Software, künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit reagieren. Kommission, Europaparlament und Rat haben sich nun auf eine Neufassung geeinigt, die den und die Verbraucher:in in den Mittelpunkt stellt.

Digitale Produkte sind allgegenwärtig und werden zunehmend komplexer: In der Anwendung, in der Kontrolle, aber auch beim Beweis von Fehlfunktionen und Schäden. Die Sozialdemokrat:innen im Europaparlament haben deshalb hart für Verbraucher:innenrechte gekämpft und gleich an mehreren Ecken große Erfolge eingefahren.
Ein wichtiger Baustein war es, bestehende Haftungslücken zu schließen und Online-Marktplätze endlich in die Haftung einzubeziehen. Konsumentinnen und Konsumenten sind so in Zukunft auch bei z.B. in China produzierten Produkten schadensersatzberechtigt. Neu ist ebenfalls, dass nun für Datenverlust gehaftet werden muss, zum Beispiel bei zerstörten digitalen Fotos. Das bringt Klarheit und Rechtssicherheit – für Unternehmen genauso wie für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ein weiterer großer Erfolg der Sozialdemokrat:innen ist die Verringerung der Beweislast im Schadensfall. Auch der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro wird gestrichen. Die Höchstgrenze für Haftung bei Personenschäden fällt ebenfalls weg.
„Alle Risiken lassen sich nicht ausschließen“, stellt Jens Geier klar. „Doch mit den neuen Regelungen verlagern wir die Verantwortung für den technischen Fortschritt weg von der Kund:in hin auf die Hersteller – ähnlich, wie es bei der Entwicklung neuer Medikamente oder Finanzprodukte auch gehandhabt wird. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Geschädigte einfacher klagen können. Damit schaffen wir für Anbieter einen großen Anreiz, ihre Produkte gut zu kontrollieren, damit gar nicht erst etwas passiert- und das ist gut für Firmen wie Verbraucher:innen“, fasst Jens Geier zusammen.
Nach der Einigung müssen Rat und Europaparlament nun noch einzeln zustimmen. Das wird voraussichtlich noch vor der Europawahl passieren.

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