Besser für Geldbeutel und Natur – Europaparlament setzt Recht auf Reparatur durch

Eine klare Mehrheit der Verbraucher:innen in Europa würde kaputte Geräte lieber reparieren lassen anstatt neu zu kaufen. Doch bislang war das gar nicht so einfach: Hohe Kosten und ein schlechter Zugang zu Reparaturdiensten machten einen Neukauf oft einfacher als eine Reparatur. Manche Geräte wurden sogar so gebaut, dass sie gar nicht reparierbar waren. Damit ist jetzt Schluss, denn das Europaparlament hat für europäische Verbraucher:innen erfolgreich das Recht auf Reparatur durchgesetzt.

Zukünftig sind Verkäufer:innen verpflichtet, schadhafte Ware falls technisch möglich zu reparieren, wenn die Reparatur genauso viel oder weniger als ein neues Produkt kostet. Außerdem wird die Gewährleistungspflicht neuer Produkte um ein Jahr auf 36 Monate verlängert. Doch auch danach soll möglichst repariert werden: Hierzu hat das Europaparlament zum allerersten Mal in der Geschichte der EU einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei Elektro-Herden, Kühlschränken, Waschmaschinen und Fahrrädern sowie Alltagsgegenständen wie Smartphones und Tablets auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht durchgesetzt. Ausnahmen gibt es für Produkte wie Möbel und Kopfhörer.

Damit Reparaturen auch für Verbraucher:innen attraktiver werden, sollen Hersteller:innen für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Kann ein Produkt nicht mehr repariert werden, könnte stattdessen ein bereits repariertes Produkt angeboten werden. Mit der neuen Richtlinie wird außerdem sichergestellt, dass Verbrauchende und unabhängige Betriebe alle nötigen Ersatzteile, Informationen und Werkzeuge zu angemessenen Preisen beziehen können.

Darüber hinaus sollen Mitgliedstaaten zukünftig auch Maßnahmen wie Reparaturfonds fördern, die Gutscheine und andere finanzielle Anreize anbieten, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen. Über Online-Plattformen sollen Verbrauchende Reparaturbetriebe und Repaircafés sowie Verkäufer:innen reparierter Produkte in ihrer Nähe finden können.

„Das Recht auf Reparatur schont nicht nur den Geldbeutel von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagt Jens Geier. „Die neue Richtlinie regt zu nachhaltigerem Konsum an. Sie wird die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern.“

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