Für viele Menschen beginnt jetzt die schönste Zeit des Jahres. Koffer packen, einchecken und endlich in den Urlaub fliegen. Doch oft läuft nicht immer alles nach Plan: Verspätungen, gestrichene Flüge oder versteckte Zusatzkosten sorgen regelmäßig für Ärger. Wer dann seine Rechte durchsetzen will, merkt schnell: Das ist oft komplizierter als nötig.
Genau hier gibt es jetzt gute Nachrichten: Die Europäische Union hat die Fluggastrechte umfassend reformiert. Nach mehr als 13 Jahren Verhandlungen haben sich Europaparlament und Mitgliedstaaten auf eine Reform geeinigt, die bestehende Rechte sichert und gleichzeitig zahlreiche Verbesserungen für Reisende bringt.
Für Reisende bedeutet das vor allem mehr Transparenz, einfachere Entschädigungen und bessere Rechte im Reisealltag.
Ein langer Kampf um die Rechte der Fluggäste
Die bisherigen Fluggastrechte stammen aus dem Jahr 2004 und passten längst nicht mehr zur Realität des Reisens: Ob Online-Check-ins, Ticket-Apps, digitale Bordkarten oder automatisierte Buchungsportale – es hat sich viel geändert. Viele Fluggesellschaften haben neue Gebührenmodelle eingeführt und die bestehenden Regelungen immer weiter ausgereizt. Regelmäßig wurde dies von zahlreichen Gerichten wieder kassiert und die Rechte von Fluggästen weiterentwickelt. Die Reform war deshalb überfällig.
Doch die Verhandlungen entwickelten sich zu einem der längsten Gesetzgebungsverfahren der vergangenen Jahre. Rund 13 Jahre wurde darüber verhandelt. Viele Mitgliedstaaten wollten die Gelegenheit nutzen, die Entschädigungsansprüche von Reisenden deutlich einzuschränken. Fluggäste sollten künftig erst nach vier beziehungsweise sechs Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung haben. „Am Ende ging es um eine Grundsatzentscheidung: Machen wir das Reisen einfacher für die Menschen – oder für die Fluggesellschaften?“, sagt Jens Geier. „Das war ein langes und zähes Ringen, doch am Ende konnten wir uns in den entscheidenden Punkten durchsetzen.“
Was bleibt und was sich für Reisende konkret ändert
Das Europaparlament hat bei den Verhandlungen gleich einen doppelten Erfolg erzielt:
Die bestehenden Entschädigungsansprüche bleiben vollständig erhalten. Fluggäste haben weiterhin bereits ab drei Stunden Verspätung oder bei Flugannullierungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Damit konnte verhindert werden, dass bestehende Verbraucherrechte erheblich verschlechtert werden.
Gleichzeitig werden die Rechte der Reisenden an vielen Stellen deutlich verbessert. Die Reform sorgt dafür, dass Fluggäste ihre Rechte künftig einfacher wahrnehmen können und besser vor versteckten Zusatzkosten geschützt werden.
Entschädigungen einfacher durchsetzen
Viele Reisende wissen heute gar nicht, dass ihnen eine Entschädigung zusteht. Künftig müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen proaktiv über bestehende Ansprüche informieren und erklären, wie diese beantragt werden können.
Mehr Transparenz beim Ticketpreis
Preisvergleichsportale müssen Flugpreise künftig transparenter darstellen, sodass unter anderem Handgepäckkosten frühzeitig erkennbar sind. Zusätzliche Kosten dürfen nicht länger erst am Ende des Buchungsvorgangs auftauchen.
Besserer Schutz für Familien
Eltern und Kinder können künftig zusammensitzen, ohne dafür zusätzliche Gebühren bezahlen zu müssen. Damit endet eine Praxis, bei der Familien häufig nur gegen Aufpreis gemeinsame Sitzplätze buchen konnten.
Weniger unnötige Zusatzgebühren
Für einfache Namenskorrekturen dürfen Fluggesellschaften künftig keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen.
Keine digitale Pflicht
Reisende dürfen nicht mehr gezwungen werden, ausschließlich Apps oder Online-Konten zu nutzen, um ihre Reise anzutreten oder Informationen zu erhalten.
Die Airlines haben nun ein Jahr Zeit für die Anpassung an das umfassende Regelwerk.
„Wir haben den Abbau von bestehenden Rechten verhindert und gleichzeitig die Fluggastrechte modernisiert und weiter ausgebaut! Das ist ein großer Erfolg des Europaparlaments und vor allem von uns Sozialdemokrat:innen. Damit geht man gern in die Sommerpause“, freut sich Jens.



