200 Millionen Euro Strage: EU greift bei Meta durch

© Kenneth Cheung

Die Europäische Kommission hat Meta im April zu einer Geldstrafe von 200 Millionen Euro verurteilt. Der Grund: Das „Consent-or-Pay“-Modell auf Facebook und Instagram verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Nutzer:innen mussten entweder der Verwendung ihrer Daten für personalisierte Werbung zustimmen – oder ein kostenpflichtiges Abo abschließen.

Eine echte, kostenlose Alternative gab es nicht. Die Kommission bewertet das als Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA), das europäische Gesetz zur Regulierung der digitalen Märkte. Es ist die erste große Strafe auf Basis dieses Gesetzes – und ein deutliches Signal.

Was regelt der Digital Markets Act?

Der Digital Markets Act (DMA) ist seit März 2024 vollständig in Kraft und richtet sich an besonders große Digitalkonzerne – sogenannte Gatekeeper. Dazu zählen unter anderem Meta, Google, Apple und Amazon. Das Gesetz verpflichtet sie, Nutzer:innen faire Wahlmöglichkeiten zu bieten und ihre Marktmacht nicht auszunutzen. Sie dürfen Nutzer:innen nicht in gewünschte Entscheidungen hineinzwingen, denn echte Wahlfreiheit braucht wirkliche Alternativen. Die Entscheidung, ob Nutzer:innen Daten preisgeben wollen, darf also nicht durch wirtschaftlichen Druck beeinflusst werden-  denn das entzieht der Zustimmung ihre Freiwilligkeit.

Das Verfahren gegen Meta zeigt, dass der DMA kein zahnloser Tiger ist: Die EU ist bereit durchzugreifen und ihre Regeln konsequent durchzusetzen – auch gegen mächtige Konzerne. Gleichzeitig stärkt das Vorgehen der Kommission kleinere Anbieter, die auf einen fairen Zugang zu digitalen Märkten angewiesen sind. Wenn große Plattformen sich nicht mehr alles erlauben können, profitieren davon alle – Verbraucher:innen, Wettbewerber, Datenschutz.

„Es reicht nicht, Regeln aufzustellen – sie müssen auch durchgesetzt werden. Die Strafe gegen Meta zeigt, dass die EU genau das tut und ihre Nutzer:innen konsequent schützt“, sagt Jens Geier, der sich von Beginn an für eine konsequente Anwendung des DMA eingesetzt hat. Entscheidend ist, dass auch weitere Verstöße schnell geahndet werden. Nur so entsteht ein digitaler Raum, in dem nicht Konzerninteressen dominieren, sondern das Recht.

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