Mit der neuen Methan-Verordnung, deren Schattenberichterstatter Jens Geier war, will die EU erstmalig europaweit Methan-Emissionen in der Energie-Industrie verbieten. Die Abstimmung ist im Kampf gegen den Klimawandel und bei der Umsetzung des Green Deal von zentraler Bedeutung, denn bislang gibt es in der EU keine gesetzlichen Regeln zur Reduzierung von Methan. Dabei ist Methan laut Weltklimarat für 0,5 Grad der bisherigen Klimaerwärmung verantwortlich und seine Emissionen ließen sich vor allem im Energiebereich verhältnismäßig einfach, schnell und günstig abstellen.
Das ist der Beschluss des Europaparlaments im Überblick:
· Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Pläne zur Verminderung der Emissionen aus stillgelegten Kohlebergwerken und inaktiven Bohrlöchern für Erdöl und Erdgas aufzustellen.
· Für europäische Unternehmen sollen mit der neuen Verordnung strenge einheitliche Standards eingeführt werden. Herzstück der Verordnung ist, das Ablassen und Abfackeln von Methan zukünftig zu verbieten. Aus Entwässerungsstationen soll dies bis 2025 geschehen, aus Lüftungsschächten bis 2027.
· Die Verordnung sieht außerdem eine effektive Überwachung und Berichterstattung für Unternehmen mit Sitz in der EU vor. Energieunternehmen werden verpflichtet, ein Programm zum Aufspüren und Reparieren von Methanlecks in Pipelines und bei Ventilen zu entwickeln. Solche Lecks sollen innerhalb weniger Tage repariert oder durch den Austausch nicht-leckender Komponenten in Ordnung gebracht werden. Darüber hinaus müssen europäische Unternehmen den zuständigen Behörden regelmäßig einen Bericht über ihre Methan-Emissionen vorlegen.
· Das Belüften und Abfackeln im Bergbau soll ab einem Ausstoß von 5 Tonnen Methan pro Kilotonne geförderter Kohle untersagt werden. Für stillgelegte Gruben werden die Erfahrungen von Unternehmen aus dem Ruhrgebiet und dem Saarland zur Grundlage der Verordnung gemacht. Hier wurde die energetische Nutzung von Grubengasen oder das Aufstauen des Grubenwassers, um Methan einzuschließen bereits erfolgreich praktiziert.
· Weil die EU über 80 Prozent ihres Öl- und Gasbedarfs importiert, sollen die neuen Regeln ab 2026 auf Importe ausgeweitet werden. Damit will das Europaparlament Druck auf Lieferländer wie die USA, Irak und Iran machen und ausländische Importeure zum Handeln bewegen.
Außerdem soll die EU prüfen, ob die Lieferländer eine vergleichbare Gesetzgebung haben. Ist dies nicht der Fall, müssen einzelne Unternehmen belegen, wie sie Methanschlupf verhindern. Verstoßen sie dagegen, soll es Sanktionen geben. Länder wie zum Beispiel Nigeria haben bereits umfangreiche Prüfungsvorgaben festgelegt und das Ablassen und Abfackeln von Gas verboten.