Kampf gegen Gewalt gegen Frauen kommt endlich weiter voran: Rat gibt Blockade bei Istanbul-Konvention auf und diskutiert über sozialdemokratischen Richtlinien-Vorschlag

Jede zweite Frau in der EU hat bereits sexuelle Belästigung erlebt, 41 Prozent haben laut einer aktuellen Eurostat-Umfrage schon einmal Gewalt erfahren: Zu Hause, am Arbeitsplatz oder online. Bislang gibt es wenige Rechtsvorschriften, die sich mit dem Thema speziell und ausschließlich befassen. Bereits 2014 hatte der Europarat mit der sogenannten Istanbul-Konvention ein internationales Übereinkommen geschaffen, das Gewalt an Frauen ächtet und die Verhütung und Bekämpfung dieser Gewalt fordert. Erst 2017 hatte die EU dann die Istanbul-Konvention unterzeichnet, doch der Beitritt wurde im Rat noch weiter um mehrere Jahre verzögert.

 

Im Februar 2023 gab der Rat seine Blockade nun endlich auf und ermöglichte dem Europaparlament so die Annahme der Konvention. „Das ist ein wichtiges und vielversprechendes Signal, das längst überfällig war“, freut sich Jens Geier. Und der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen kommt weiter voran: Auf Druck der Sozialdemokrat:innen im Europaparlament hat die Kommission 2022 endlich ihr Versprechen eingelöst und eine Richtlinie gegen Gewalt an Frauen vorgelegt.

 

Mit dem neuen Entwurf werden eine ganze Reihe von Handlungen unter Strafe gestellt und gleiche Mindeststandards in Europa geschaffen. Eine ganz zentrale Neuerung ist es, Geschlechtsverkehr bei fehlender Einwilligung europaweit als Vergewaltigung einzustufen. „Nein heißt Nein“ wird damit in Zukunft bald überall in der EU gelten! Außerdem werden die Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsheirat und Online-Gewalt unter Strafe gestellt. Dazu gehören zum Beispiel die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern, Videos oder Audioaufnahmen, Hassbotschaften im Netz, Cyberstalking und Cybermobbing.

 

Mit der neuen Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, betroffenen Frauen und Mädchen eine Anzeige einfacher zu machen und Anreize gesetzt, Präventionsprogramme auszubauen und Unterstützungsleistungen zu verbessern. „Wir haben lange für diese Richtlinie gekämpft und bleiben selbstverständlich am Ball. Der liegt nun beim Rat. Sobald die Mitgliedstaaten eine einheitliche Position entwickelt haben, können wir im sogenannten Trilogverfahren, also mit allen drei EU-Institutionen Kommission, Parlament und Rat weiter verhandeln“, erklärt Jens Geier.

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