Fluggastrechte in Gefahr: Was Kommission und Rat planen und was das für Reisende bedeutet

Airplain is flying at sunset

Die Fluggastrechte sind eine der größten Errungenschaften für Verbraucher:innen in Europa. Seit rund 20 Jahren sichert die EU-Verordnung Nr. 261/2004, dass Passagiere bei Verspätungen oder Ausfällen Anspruch auf Entschädigung haben. Doch jetzt droht diese Errungenschaft unter die Räder zu geraten. Kommission und Rat planen tiefgreifende Änderungen, die Millionen Reisende spüren würden.

Die Geschichte dieser Reform ist lang. Bereits 2014 hatte das Europäische Parlament auf einen Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung der Fluggastrechte reagiert. Die Abgeordneten wollten den Zugang zu Entschädigungen erleichtern und den Airlines strengere Vorgaben bei Beschwerden auferlegen. Doch die Mitgliedstaaten blockierten über ein Jahrzehnt hinweg eine Einigung. Erst im Juni 2025 fanden die Verkehrsminister:innen im Rat eine gemeinsame Position – allerdings nicht zugunsten der Reisenden.

Was jetzt konkret auf dem Tisch liegt, hat es in sich. Nach den Plänen von Kommission und Rat soll es Entschädigungen künftig erst ab vier Stunden Verspätung auf Kurz- und Mittelstrecken geben, bei Langstreckenflügen erst ab sechs Stunden. Bisher gilt eine Entschädigungspflicht bereits ab drei Stunden Verspätung. Die Reform würde diese Rechtsprechung aushebeln und die Schwelle für Entschädigungen deutlich anheben. „Wer heute drei Stunden Verspätung hat, bekommt eine Entschädigung. Wenn die Reform so kommt, gehen Millionen Reisende künftig leer aus. Das ist keine Modernisierung des Verbraucherschutzes, das ist eine Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf die betroffenen Passagiere“, warnt Jens.

Die Reform enthält auch technische Verbesserungen wie digitale Entschädigungsformulare, genauere Regeln zur Unterbringung und Betreuung sowie erweiterte Informationspflichten. Doch der zentrale Effekt bleibt: Millionen Reisende würden bei Verspätungen leer ausgehen.

Die geplanten Änderungen im Überblick – hier zeigt sich, wo es tatsächlich Verbesserungen geben soll und wo Verbraucherrechte auf der Kippe stehen:

Thema Bisherige Regelung (EG 261/2004) Geplante Änderungen (EU-Ratsposition, Juni 2025)
Entschädigung bei Verspätung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung ab 4 Std. (bis 3.500 km), ab 6 Std. (über 3.500 km)
Kurzstrecken-Entschädigung 250 € (bis 1.500 km) 300 € (bis 3.500 km)
Langstrecken-Entschädigung 600 € (über 3.500 km) 500 € (über 3.500 km, erst ab 6 Std. Verspätung)
Versorgung bei Wartezeit verpflichtend ab 2 Std. (Mahlzeit, Hotel etc.) ausgeweitet, z. B. mit digitalem Zugang zu Informationen
Rückerstattung oft mühsam, je nach Airline, keine Standardisierung Rückerstattungspflicht bei Verspätung von mehr als 3 Std.
Multimodale Reisen nicht geregelt Haftungsklarheit bei verknüpften Tickets (z. B. Flug+Zug)
Barrierefreiheit / Mobilität Grundrechte für Menschen mit Behinderung verbesserter Schutz und verpflichtende Hilfeleistungen

 

Besonders brisant: Laut Schätzungen würden durch die neuen Schwellenwerte bis zu 85 % der Passagiere künftig leer ausgehen, weil ihre Verspätungen unterhalb der neuen Entschädigungsgrenzen liegen. Für Jens Geier ist die Sache klar: „ Wer die Entschädigungsgrenzen jetzt anhebt, stellt nicht Rechtssicherheit in den Mittelpunkt, sondern kapituliert vor den Wünschen der Airlines.“

Für diesen Sommer bleibt vorerst alles beim Alten: Das Europäische Parlament muss den Vorschlägen von Rat und Kommission noch zustimmen. Die Trilog-Verhandlungen laufen und könnten sich bis in den Herbst 2025 hinziehen. Klar ist aber schon jetzt: Die SPD und die sozialdemokratische S&D-Fraktion im Parlament kämpfen dafür, dass Passagiere nicht die Leidtragenden werden. „Was hier geplant ist, ist kein fairer Kompromiss. Es ist das Ergebnis jahrelangen Drucks der Airline-Lobby“, sagt Jens. Die Sozialdemokrat:inne bleiben am Ball und stehen an der Seite der Verbraucher:innen wenn in den kommenden Monaten die Verhandlungen mit dem Rat beginnen.

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