Apple verliert vor dem EuGH: 13 Milliarden Euro Steuernachzahlung sind Sieg für Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September Apple dazu verpflichtet, 13 Milliarden Euro Steuern nachzuzahlen. Das Urteil, das nun rechtskräftig ist, bestätigt die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016: Irland gewährte Apple rechtswidrige Beihilfen, die nun zurückgefordert werden müssen. „Das ist ein großer Erfolg für die europäischen Bürgerinnen und Bürger und ein klares Zeichen für Steuergerechtigkeit“, sagt Jens Geier.

Was ist passiert?

Irland hatte Apple eine nahezu symbolische Steuerquote von nur 0,005 Prozent eingeräumt – das bedeutet, dass der Konzern auf eine Million Euro Gewinn nur 50 Euro Steuern zahlen musste. Dieses Vorgehen verstieß gegen die Beihilfevorschriften der EU, die gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt sicherstellen sollen, sodass kein Unternehmen bevorzugt wird. Apple hatte argumentiert, dass der Konzern die Steuern beim Hauptsitz des Unternehmens in den USA zahle. Der EuGH hingegen hat nun den Ansatz der Kommission bestätigt, dass die Gewinne der irischen Tochtergesellschaften von Apple den irischen Zweigniederlassungen hätten zugewiesen und dort besteuert werden müssen. Apple muss die 13 Milliarden Euro plus Zinsen nun an Irland zurückzahlen. Die Mittel liegen bereits seit 2016 gesperrt auf einem Treuhandkonto.

Warum ist dieses Urteil wichtig?
„Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Steuern dort zahlen, wo sie auch ihre Gewinne erwirtschaften“, betont Jens Geier. „Für den Binnenmarkt ist es entscheidend, dass keine Konzerne durch unfair gewährte Steuervorteile bevorzugt werden. Das stärkt den fairen Wettbewerb und schafft gleiche Bedingungen für alle.“ Das Urteil ist nicht nur ein Sieg für die Steuergerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Entscheidung für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa. Die EU tritt damit Wettbewerbsverzerrungen entgegen und weist Konzerne in die Schranken, wenn sie wie hier ihre Marktmacht missbrauchen.

Ein Meilenstein für faire Wettbewerbsbedingungen
Das Urteil gegen Apple geht Hand in Hand mit einem weiteren Erfolg der Europäischen Kommission: dem Urteil gegen Google Shopping, bei dem der EuGH die Wettbewerbsstrafe gegen Google bestätigte. Google hatte seinen eigenen Preisvergleichsdienst ganz oben in den Suchergebnissen platziert und so seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Beide Urteile sind wichtige Schritte für die Regulierung großer Technologiekonzerne. „Wir dürfen nicht zulassen, dass mächtige Unternehmen wie Apple oder Google sich durch Schlupflöcher Wettbewerbsvorteile verschaffen. Diese Urteile ebnen den Weg für mehr Fairness im digitalen Zeitalter und das brauchen wir dringend“, stellt Jens klar.

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