Gas-Lecks – „Erste EU-Gesetzgebung zur Reduzierung von Methan-Emissionen“

 

Die EU will erstmalig europaweit Methan-Emissionen in der Energie-Industrie vermindern und damit global Standards setzenDie Europa-Abgeordneten werden am morgigen Dienstag die Parlamentsposition zu einer entsprechenden Verordnung abstimmen. Die Debatte dazu führen die Parlamentarier*innen bereits heute im Plenum in Straßburg.

Das Treibhausgas Methan verursacht laut EU-Kommission etwa ein Drittel der Klima-Erwärmung. Rund 60 Prozent der weltweiten Methan-Emissionen sind menschengemacht. Zu den größten Quellen gehört die Nutzung fossiler Brennstoffe.

Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD und Schattenberichterstatter für die Methan-Verordnung:

  • „Methan ist für das Klima erheblich gefährlicher als CO2. Die erste Verordnung der EU dieser Art ist ein wichtiger Start für mehr Klimaschutz durch die Verminderung von Methan-Austritten.“
  • „Die Verordnung der EU berücksichtigt die gesamte Transportkette, auch den Austritt von Gas am Bohrloch oder im Bergwerk. Wir schreiben mehr Kontrollen vor, um Lecks in Gasleitungen, Ölpumpen oder Gruben frühzeitig zu finden und schnell zu reparieren, ohne dabei Versorgungs- und Arbeitssicherheit aus dem Blick zu verlieren. Zudem werden wir das Ablassen von Methan erheblich begrenzen.“
  • „Solange wir fossile Rohstoffe fördern, werden wir es auch mit Methan zu tun haben. Aussteigen aus den fossilen Energieträgern ist daher weiter der beste Klimaschutz. Methan abzusaugen und zu verbrennen, bleibt die zweitbeste Lösung. Aber vor allem müssen wir entschlossene Schritte gehen, um unkontrollierte Methan-Austritte zu stoppen.“
  • „Ein Großteil des Methans im Energiebereich stoßen Unternehmen außerhalb der Grenzen Europas aus, deshalb werden auch Importeure Maßnahmen zur Methan-Reduktion umsetzen müssen, ohne die Versorgungssicherheit der EU zu gefährden.“

Die Verordnung sieht eine effektive Überwachung und Berichterstattung für Unternehmen mit Sitz in der EU vor. Diese müssen den zuständigen Behörden künftig regelmäßig einen Bericht über Methan-Emissionen vorlegen. Der Reparatur- und Überwachungsplan von Firmen muss sicherstellen, dass Leckagen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Entdeckung repariert werden.

Im Bergbau soll das Belüften und Abfackeln von Methan ab einem Ausstoß von fünf Tonnen Methan pro Kilotonne geförderter Kohle untersagt werden. Für den inaktiven Bergbau werden Erfahrungen der EU-Staaten in die Verordnung einbezogen. So dämmen Unternehmen etwa im Saarland oder im Ruhrgebiet den Methan-Ausstoß bereits erfolgreich ein, etwa über die energetische Nutzung von Grubengasen oder mit dem Aufstauen des Grubenwasssers, um Methanblasen zu vermeiden.

Wenn das EU-Parlament am morgigen Dienstag seine Position zu der Verordnung festgelegt hat, können die Trilog-Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten starten.

 

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