Cyberangriffe gehören im Jahr 2026 zum Alltag in Europa. Bürger:innen, aber auch Behörden, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind immer häufiger Attacken ausgesetzt – von Datendiebstahl über Erpressungssoftware bis hin zu gezielten Angriffen auf kritische Infrastruktur. Besonders im Fokus stehen dabei Bereiche wie Energieversorgung, Kommunikationsnetze, Krankenhäuser oder öffentliche Verwaltungen. Viele dieser Angriffe werden nicht mehr nur von einzelnen Hackergruppen durchgeführt: Hinter ihnen stehen zunehmend gut organisierte kriminelle Netzwerke oder sogar staatlich unterstützte Akteure. Gleichzeitig wächst mit der Digitalisierung die Zahl möglicher Angriffspunkte, denn immer mehr Bereiche der öffentlichen Versorgung, der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens sind digital miteinander vernetzt.
Für Jens Geier ist deshalb klar: „Cyberangriffe sind längst kein Randphänomen mehr. Sie sind heute auch ein Instrument geopolitischer Machtpolitik. Wer digitale Infrastruktur angreift, greift auch Staat und Gesellschaft an. Die EU muss deswegen für ein höchstmögliches Sicherheitsniveau von Netzen und Informationssystemen sorgen!“
Update der europäischen Sicherheitsarchitektur
Die Europäische Union verfügt bereits seit 2019 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Cybersicherheit – den sogenannten Cybersecurity Act. Mit ihm wurden zum ersten Mal europäische Zertifizierungsregeln für IT-Produkte eingeführt und die Rolle der EU-Cybersicherheitsagentur ENISA deutlich gestärkt. Doch seitdem hat sich die Bedrohungslage spürbar verändert. Cyberangriffe werden technisch immer komplexer – etwa durch automatisierte Angriffsmethoden oder den Einsatz künstlicher Intelligenz. Hinzu kommt, dass Cybersicherheitsregeln in den Mitgliedstaaten teilweise unterschiedlich umgesetzt werden. Dadurch entsteht ein rechtlicher Flickenteppich, der mit der Geschwindigkeit technologischer Entwicklungen oft nur schwer Schritt halten kann. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die EU jetzt ein neues, umfassendes Cybersicherheitspaket. Kernstück ist eine Überarbeitung des bestehenden Cybersecurity-Gesetzes. Ziel der Reform ist es, die Widerstandsfähigkeit digitaler Infrastruktur in der EU zu stärken, Risiken in globalen Lieferketten besser zu kontrollieren und ein höheres Sicherheitsniveau für digitale Produkte und Dienste zu erreichen.
Digitale Lieferketten als Sicherheitsrisiko
Ein zentraler Bestandteil der Reform betrifft die Lieferketten der Informations- und Kommunikationstechnologie. Viele digitale Produkte entstehen heute in komplexen Produktionsketten mit Zulieferern aus der ganzen Welt. Schwachstellen in Hardware oder Software können da schnell zum Einfallstor für Cyberangriffe werden. Die Europäische Union will deshalb Risiken in diesen Lieferketten systematischer analysieren und gleichzeitig begrenzen. Dabei geht es insbesondere um 18 kritische Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Finanzsysteme, Gesundheitsversorgung und digitale Infrastruktur.
Unternehmen aus Drittstaaten, bei denen staatlicher Einfluss möglich ist, sollen in Zukunft vom Zugang zu sensiblen Daten und Netzen in der EU ausgeschlossen werden. Erste Instrumente für einen solchen Umgang mit Sicherheitsrisiken hat die EU schon bei der Absicherung europäischer 5G-Mobilfunknetze entwickelt.
Mehr Schlagkraft durch Vereinfachung und Bürokratieabbau
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform betrifft die europäische Cybersicherheitszertifizierung. Das sind Sicherheitsprüfungen für digitale Produkte, Software oder Dienstleistungen. Der bestehende Zertifizierungsrahmen soll übersichtlicher werden, damit Unternehmen schneller nachweisen können, dass ihre Produkte europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Auch die Umsetzung bestehender Vorschriften soll erleichtert werden. Viele Unternehmen müssen derzeit mehrere europäische Regelwerke gleichzeitig beachten. Künftig sollen Meldepflichten stärker gebündelt und Verfahren klarer organisiert werden. Eine zentrale europäische Anlaufstelle soll helfen, Sicherheitsvorfälle schneller zu melden. Insgesamt könnten rund 28 700 Unternehmen in der EU von diesen Vereinfachungen profitieren.
Auch die Rolle der EU-Cybersicherheitsagentur ENISA soll gestärkt werden. Die Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Analyse von Cyberbedrohungen und der Vorbereitung auf Cyberangriffe. Künftig soll ENISA noch stärker in die europäische Cyberabwehr eingebunden werden – etwa beim Austausch von Bedrohungsinformationen oder bei der Koordinierung von Reaktionen auf größere Cybervorfälle.
Cybersicherheit als strategische Aufgabe Europas
Für Jens ist die Reform deshalb mehr als eine technische Anpassung bestehender Regeln. „Heute geht es nicht mehr nur um wirtschaftliche Schäden oder Datenklau, sondern um die Widerstandsfähigkeit gegen gezielte Sabotage von kritischer Infrastruktur. Das Cybersicherheitsgesetz muss ein Mittel der Verteidigung der EU im Cyberspace sein.“
Der Gesetzesvorschlag wird nun parallel in Europaparlament und Rat beraten. Als erstes werden sich die zuständigen Ausschüsse, vor allem der Industrieausschuss, mit dem Entwurf befassen und eine Position erarbeiten.


