Neue Gentechnik: Konservative, Liberale und Rechte machen den Weg frei

Wer im Supermarkt ein Brot, eine Packung Nudeln oder Gemüse kauft, findet auf der Verpackung inzwischen eine Menge Informationen. Zutaten, Allergene, Herkunft, Nährwerte – selbst die richtige Entsorgung der Verpackung wird erklärt. Eine Information wird künftig jedoch fehlen: ob die verwendeten Pflanzen mit Neuer Gentechnik verändert wurden. Eine Mehrheit aus Konservativen, Liberalen und Rechten hat im Europaparlament für eine weitreichende Deregulierung gestimmt. Mit der neuen Verordnung über genomische Techniken wurden für einen großen Teil dieser Pflanzen, die sogenannten NGT-1-Pflanzen, zentrale Schutzregeln abgeschafft.

Neue Genomische Techniken, kurz NGT, ermöglichen gezielte Eingriffe in das Erbgut einer Pflanze. Die EU teilt die so erzeugten Pflanzen in Zukunft in zwei Kategorien ein.

Für Pflanzen der Kategorie NGT-2 gelten weiterhin weitgehend die bisherigen Sicherheitsstandards. Sie benötigen eine Zulassung, werden auf mögliche Risiken geprüft und müssen gekennzeichnet werden. Ganz anders sieht es bei den neu festgelegten NGT-1-Pflanzen aus. Darunter fallen Pflanzen mit genetischen Veränderungen, die nach Auffassung der EU auch durch genetische Mutation oder herkömmliche Züchtung entstehen könnten. Sobald eine Behörde diese Einstufung bestätigt hat, werden sie rechtlich wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Eine individuelle Risikoprüfung findet nicht statt. Auch die üblichen Zulassungs-, Rückverfolgungs- und Kennzeichnungspflichten für gentechnisch veränderte Organismen entfallen.

Auf Saatgutsäcken muss NGT-1 weiterhin vermerkt werden. Im fertigen Lebensmittel dagegen nicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können beim Einkauf deshalb nicht mehr erkennen, ob Neue Gentechnik im Spiel war oder nicht. „Konservative, Liberale und Rechte schaffen damit die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ab“, kritisiert Jens Geier. „Wer Neue Gentechnik beim Einkauf vermeiden möchte, braucht eine klare Kennzeichnung auf der Verpackung. Wer sicher gehen will, muss nun auf dem Etikett der Ware nach dem Vermerk suchen, dass das Produkt Gentechnik-frei ist.“

Eine Datenbank ist kein Etikett

Als Ersatz für die Kennzeichnung verweist die EU auf eine öffentliche Fachdatenbank. Dort sollen die zugelassenen NGT-1-Pflanzen und die verwendeten Verfahren erfasst werden. Für Behörden, Züchtungsbetriebe und Wissenschaftlerinnen mag eine solche Datenbank hilfreich sein. Für den Einkauf taugt sie nicht. Niemand durchsucht vor dem Nudelregal erst eine europäische Sortendatenbank, um herauszufinden, aus welcher Weizensorte die Spaghetti hergestellt wurden. „Eine Datenbank ist kein Ersatz für eine verständliche Kennzeichnung“, stellt Jens klar. „Transparenz muss dort stattfinden, wo Menschen ihre Entscheidung treffen: auf der Verpackung und nicht irgendwo auf einer Fachseite im Internet.“

Patente bleiben – Abhängigkeiten wachsen

Das Europaparlament hatte ursprünglich gefordert, Patente auf NGT-Pflanzen, Pflanzenmaterial und genetische Informationen vollständig auszuschließen. Ziel war es, zu verhindern, dass wenige große Unternehmen über Patente die Kontrolle über neues Saatgut gewinnen und kleinere Züchtungsbetriebe in neue Abhängigkeiten geraten.

Im endgültigen Gesetz ist davon kaum etwas übriggeblieben. Statt eines Patentverbots sieht die Verordnung lediglich eine Patentdatenbank, freiwillige Angaben zu Lizenzbedingungen und eine Expertengruppe vor. Außerdem soll die Europäische Kommission die Auswirkungen der Patentierung zu einem späteren Zeitpunkt untersuchen.

Ein erhebliches Problem, findet Jens. Denn gleichzeitig erleichtert die Verordnung vielen NGT-1-Pflanzen den Zugang zum europäischen Markt. Sind diese Pflanzen patentiert, gewinnen die entsprechenden Schutzrechte automatisch an wirtschaftlicher Bedeutung. Große Saatgut- und Technologiekonzerne verfügen über umfangreiche Patentportfolios, spezialisierte Rechtsabteilungen und die finanziellen Mittel, ihre Ansprüche durchzusetzen. Kleinere Züchtungsbetriebe müssen dagegen zunächst klären, ob bestehende Patente berührt werden und ob Lizenzgebühren anfallen.

„Innovationen dürfen nicht dazu führen, dass immer weniger Unternehmen bestimmen, wer neues Saatgut nutzen oder weiterentwickeln darf. Ohne wirksame Begrenzung von Patenten wächst die Abhängigkeit kleiner Züchtungsbetriebe von wenigen großen Konzernen“, sagt Jens.

Folgekosten für Landwirtschaft und Ökobetriebe

In der ökologischen Landwirtschaft bleibt der Einsatz Neuer Gentechnik verboten. Auch konventionelle Betriebe und Lebensmittelhersteller können weiterhin gentechnikfrei produzieren. Der Aufwand dafür steigt allerdings deutlich an. Sie müssen in Zukunft dafür Saatgut, Anbau, Transport und Verarbeitung voneinander trennen, dauerhaft auf mögliche Verunreinigungen kontrollieren und Lieferketten entsprechend absichern. Verbindliche europäische Regeln für diesen Schutz und die Verteilung der entstehenden Kosten fehlen. Der zusätzliche Aufwand bleibt damit bei den Betrieben, die selbst keine NGT-Pflanzen einsetzen.

„Gewinne und Patentrechte bleiben bei den Unternehmen. Risiken und Kontrollaufwand werden der Allgemeinheit überlassen. So werden Gewinne privatisiert und Folgekosten weitergereicht. Das ist keine ausgewogene Innovationspolitik“, fasst Jens zusammen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Sie gelten ab Juli 2028.

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