Reparieren statt wegwerfen: EU stärkt Verbraucherrechte bei Handys

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Smartphones und Tablets gehören für die Meisten zum Alltag. Doch wenn etwas kaputtgeht, landen die Geräte oft in der Schublade oder direkt im Elektroschrott. Reparaturen sind teuer und langwierig, Ersatzteile nach einiger Zeit schwer zu bekommen, und oft verweigern Hersteller schon nach wenigen Jahren Software-Updates. Damit ist jetzt Schluss: Seit dem 20. Juni 2025 gelten in der gesamten EU neue Regeln, die Reparaturen erleichtern und die Lebensdauer von Geräten verlängern.

Die neuen EU-Vorgaben machen Reparaturen einfacher und fairer. Hersteller müssen Ersatzteile für zentrale Komponenten wie Akkus oder Displays mindestens sieben Jahre lang bereitstellen, und das innerhalb von zehn Arbeitstagen. Sicherheits- und Systemupdates sind für mindestens fünf Jahre nach dem Verkaufsende eines Modells Pflicht.

Außerdem müssen neue Geräte klar gekennzeichnet werden: Ein Reparierbarkeits- und Energieeffizienzlabel zeigt, wie gut sich das Gerät reparieren lässt, wie widerstandsfähig es gegen Stöße, Staub und Wasser ist und wie lange der Akku durchschnittlich lebt.

Bereich Neue EU-Regeln ab 20. Juni 2025  
Ersatzteile Lieferung mind. 7 Jahre, innerhalb von 10 Tagen
Software-Updates Mind. 5 Jahre Sicherheits- und Systemupdates
Akkuqualität Mind. 800 Ladezyklen bei 80 % Kapazität
Label-Pflicht Reparierbarkeits- & Energieeffizienzlabel

 

Für Verbraucher:innen bedeutet das: Reparieren wird einfacher, transparenter und günstiger. Doch nicht nur das: Elektroschrott wird reduziert, Ressourcen geschont und der Geldbeutel entlastet. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Jens Geier sagt: “Am Ende geht es um eine einfache Frage: Wer soll entscheiden, ob ein Gerät repariert werden kann oder weggeschmissen werden muss – Verbraucher:innen oder Konzerne? Für uns ist klar: Die Leute müssen diese Entscheidung selbst treffen können, ohne dass sie dabei vom Hersteller abhängig sind.“

Die Reform hat eine lange Geschichte. Bereits 2017 wurde der Reparaturansatz im Europaparlament eingebracht.

Seitdem wurde das Thema immer wieder diskutiert und weiterentwickelt.

Die neuen Vorgaben sind nicht nur ein Erfolg für Verbraucher:innen, sondern auch ein wirtschaftspolitisches Signal. Für Jens liegt es auf der Hand: “Wollen wir in einer Welt leben, in der alles immer neu gekauft werden muss – nur weil es nicht mehr repariert werden kann? Das Recht auf Reparatur stärkt außerdem Innovation, Handwerk und Klimaschutz – und reduziert die Abhängigkeit von Konzernen. Es hat lange gedauert, bis wir den Vorrang für Reparatur durchgesetzt hatten. Schön, dass es geschafft ist.” Die Regeln gelten ab sofort für alle neuen Geräte, die ab dem 20. Juni 2025 auf den Markt kommen.

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