„Die digitale Brieftasche kann kommen“ – Parlament beschließt Rahmenbedingungen für digitale Identitätsnachweise

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, dass EU-Bürger:innen künftig digitale Brieftaschen zur Verfügung stehen werden, in denen die jeweilige nationale digitale Identität sowie Ausweise wie zum Beispiel der Führerschein hinterlegt sein können. Diese Brieftaschen können von Behörden oder privaten Einrichtungen bereitgestellt werden, sofern diese von einem EU-Mitgliedstaat anerkannt sind.

Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD:

„Im Hinblick auf die Nutzung der digitalen Brieftasche haben wir das Prinzip der Freiwilligkeit erhalten. Das heißt, wer diese neuen digitalen Möglichkeiten nicht nutzen möchte, wird auch nicht dazu gezwungen sein.

Mit der heute beschlossenen Verordnung wird Europa digitaler. Wir haben die Rahmenbedingungen für eine europäische digitale Identifizierung (EUid) festgelegt, die allen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen soll. Bürgerinnen und Bürger in Europa werden die Möglichkeit bekommen, einen digitalen Geldbeutel zu nutzen, der zukünftig alle Dokumente – Führerschein, Personalausweis, Krankenkarte etc. – an einem Ort beherbergen kann.
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben sich besonders dafür eingesetzt, dass dabei Cybersicherheit und Vertrauenswürdigkeit sowie die Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung gerade im Hinblick auf die Zertifikate berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben wir einen besonderen Fokus auf den Schutz der Privatsphäre und sowie die verantwortungsvolle technische Umsetzung gelegt.“

Die heutige Abstimmung ist das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, Kommission und Europäischem Parlament. Hintergrund der Entscheidung ist die voranschreitende technische Entwicklung im Bereich digitale Identifizierung, die eine Überarbeitung der bestehenden Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) erfordert hatte.

Die Verordnung muss noch von den Mitgliedstaaten beschlossen werden und wird am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

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