Migrationsreform: Rat einigt sich auf gemeinsame Position- Verhandlungen können endlich beginnen

Seit Jahren liegt die Reform des europäischen Asylsystems auf Eis, denn die Mitgliedstaaten konnten sich im Rat nicht auf eine gemeinsame Verhandlungsposition einigen. Bis zur Verabschiedung eines neuen Asyl- und Migrationspaktes gilt das umstrittene Dublin-System weiter. Kurz vor der Sommerpause hat sich der Rat nun mehrheitlich immerhin auf ein gemeinsames Vorgehen zum Asyl- und Migrationsmanagement und zum Asylverfahren geeinigt. Dies sind zwei der Bausteine, die den neuen Migrationspakt bilden sollen. Zur Krisenverordnung gab es wieder nur eine teilweise Einigung. Die Mitgliedstaaten haben dabei den ohnehin bereits bedenklichen Kommissionsvorschlag noch einmal verschärft.

So sieht der Beschluss erstmals Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen vor. Für diese verkürzten Schnellverfahren soll es Asylzentren in Grenznähe geben. Für abgelehnte Asylsuchende wäre der weite Weg nach Europa dann unmöglich. Außerdem soll das Konzept der „Sicheren Drittstaaten“ ausgeweitet werden, sodass generell einfacher dorthin abgeschoben werden kann. Kinder und Jugendliche sollen davon nicht mehr ausgenommen werden und können nach dem Willen der Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen sogar inhaftiert werden.

„Wir Sozialdemokrat:innen im Europaparlament haben deutlich gemacht, dass wir das ablehnen. Auch an den EU-Außengrenzen müssen Rechtstaatlichkeit und Grundrechte eingehalten werden. Das Europaparlament ist unserer Argumentation gefolgt. Mit dieser Position werden wir in die anstehenden Verhandlungen mit dem Rat gehen. Falls wir uns dort nicht durchsetzen können, ist eine Ausnahme für Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige absolut unerlässlich“, fasst Jens Geier kurz zusammen.

Auch die von Sozialdemokrat:innen immer wieder geforderte solidarische Verteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedstaaten ist nur unzureichend umgesetzt. Polen und Ungarn, die eine Reform des EU-Asylsystems kategorisch ablehnen, haben entsprechend gegen den Ratskompromiss gestimmt. Gegen sie soll zukünftig ein Zwangsgeld von 20.000 Euro für jeden Asylsuchenden verhängt werden, den sie nicht aufnehmen. DeFacto können sich Staaten damit vom Verteilungsmechanismus freikaufen.

Dennoch ist der Beschluss der EU-Innenminister wichtig, sagt Jens Geier. „Der Rat ist jetzt endlich handlungsfähig. Einfach wird das alles nicht werden, das ist ganz klar. Aber immerhin können wir jetzt endlich anfangen zu verhandeln.“

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