Kampf gegen Desinformation und Hass im Internet – Das alles kann der neue Digital Services Act

Seit dem 17. Februar gilt er in der gesamten Europäischen Union: Mit dem Digital Services Act werden Konsument:innen in Europa zukünftig besser und umfassender vor Desinformation, illegalen Inhalten, Hass und Hetze im Internet geschützt. Die bestehenden Regelungen wurden stark erweitert und gelten jetzt für alle Unternehmen, die in der EU Onlinedienste anbieten und nicht mehr nur für die ganz großen Anbieter.

Der Digital Services Act (DSA) umfasst ab sofort alle digitalen Dienstleistungen und Plattformen in der EU. Er verfolgt drei Ziele: Illegale Inhalte sollen schneller und effektiver gelöscht werden. Diensteanbieter im Internet müssen transparenter arbeiten und Konsumierenden mehr Kontrolle über ihre Daten geben. Der Wettbewerb zwischen Online-Anbietern soll zukünftig fairer gestaltet werden. „Für Verbraucher:innen ist das ein Riesenschritt in ein offenes und faireres Internet. Sie bekommen jetzt auch online den Schutz, auf den sie offline ein Anrecht haben“, sagt Jens Geier.

Das sind die Kernpunkte:

Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok müssen jetzt Risikobewertungen durchführen, wie sie illegale Inhalte und schädliche Aktivitäten am schnellsten und effektivsten löschen können. Alle relevanten Daten müssen außerdem Universitäten und Forschenden zur Verfügung gestellt werden. Inhalte, die verdächtig erscheinen, müssen von den Plattformbetreibern selbständig an Polizei und Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.

„Gatekeeper“, d.h. Onlineanbieter mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU, müssen nun besonders hohe Anforderungen erfüllen. Zur Zeit sind dies 17 Onlinedienste-Anbieter wie Apple, Google, Meta, Tiktok, X und Amazon. Sie müssen ab sofort Minderjährige besser schützen und insbesondere das sogenannte „Cyber-Grooming“ unterbinden, bei dem sich Erwachsene unter falschen Identitäten Kindern und Jugendlichen nähern. Auch die Verbreitung sexualisierter Gewalt muss konsequent verhindert werden. Darüber hinaus dürfen Kinder nicht mehr mit personalisierter Werbung angesprochen werden. Gatekeeper müssen in Zukunft die psychischen Folgen von Internetnutzung bei Kindern einschätzen.

 

Für alle Anbieter im Online-Bereich gilt ab sofort eine ausgeweitete Transparenzpflicht. Sie müssen klar kommunizieren, wie sie Inhalte moderieren und wie sich ihre Algorithmen auswirken. Wird ein Beitrag gesperrt, müssen sie offen darlegen, warum und Möglichkeiten zum Widerspruch anbieten. Auch, wenn ein Konto gesperrt wird, dürfen sie nicht komplett eigenmächtig agieren, sondern müssen in den Dialog gehen und ihre Entscheidungen begründen.

 

Bei Verstößen gegen den Digital Services Act können Nutzer:innen ab sofort Beschwerde einlegen. Plattformen müssen dann erklären, ob sie aktiv geworden sind und wie ihre Reaktion ausgesehen hat. Dazu wird eine neue EU-Behörde eingerichtet, die alle Player überwacht und Verbraucher:innenrechte durchsetzt. Bei Nichtbeachtung drohen Diensteanbietern Bußgelder in Höhe von bis zu 6
Prozent des Jahresumsatzes.

News

Teile diesen Beitrag

Das könnte Ihnen auch gefallen