Frauenquote bei Aufsichtsräten – Mitgliedstaaten geben endlich Blockade auf

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Seit 2012 haben Europaparlament und Kommission versucht, einen Richtlinienvorschlag zur
Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen
durchzusetzen. Dies scheiterte beständig am Widerstand der Mitgliedstaaten. Doch
Parlament und Kommission gaben nicht auf, sondern bestanden in den letzten Jahren immer
eindringlich weiter auf dieser Forderung. Diese Beharrlichkeit war am Ende erfolgreich, denn
nun haben sich die Unterhändler von Rat und Parlament auf verbindliche Frauenquoten
geeinigt.
Maßgeblich dafür war auch und vor allem der Wechsel der Bundesregierung, denn unter Ex-
Bundeskanzlerin Merkel blockierte Deutschland im Rat stets entsprechende Vorstöße. Dabei
waren damals nur 15,6 Prozent aller deutschen Aufsichtsräte weiblich.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte das Projekt kurz nach Vereidigung der
neuen Bundesregierung wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Als die Merkel-Regierung die
Frauenquote ablehnte, war sie selbst Arbeitsministerin. Mit Olaf Scholz als Kanzler und der
Ampel im Rücken stand einer gemeinsamen Europäischen Regelung nun nichts mehr im
Weg.
Bis 2024 haben die Mitgliedstaaten Zeit, nationale Gesetze zu erlassen, um den Frauenanteil
in Unternehmensvorständen bis 2026 zu steigern. Dazu können sie aus zwei Modellen
wählen: Entweder müssen 40 Prozent der Aufsichtsräte weiblich besetzt werden oder
Aufsichtsräte und Vorstände müssen zusammen einen Frauenanteil von mindestens 33
Prozent erreichen. Zur Zeit sind lediglich 30,6 Prozent aller Aufsichtsratsmitglieder und sogar
nur 8,5 Prozent aller Vorstände Frauen. Mit Frankreich erfüllt bislang nur ein einziges EU-
Land die Anforderungen. Dort gibt es allerdings auch schon entsprechende Quoten. Die
deutsche Regelung von 2015 fällt hinter dem neuen EU-Beschluss weit zurück. „Das neue
Gesetz ist ein absoluter Meilenstein! Möglich war das nur durch den Regierungswechsel –
Geschlechtergerechtigkeit gibt’s eben nur mit Sozialdemokrat*innen!“ freut sich Jens Geier.
Doch bei dem Beschluss geht es nicht nur um reine Zahlen: Unternehmen müssen in Zukunft
auch begleitende Maßnahmen umsetzen. Dazu gehört, Transparenz und Objektivität in den
Auswahlverfahren zu gewährleisten. Erreichen sie die in der Richtlinie festgelegten Ziele
nicht, dann müssen sie mit Strafen rechnen, Die Liste reicht von der Annullierung der
bestellten Vorstände bis zur Zahlung einer Geldstrafe. Auch bei öffentlichen
Ausschreibungen muss die Quote zukünftig berücksichtigt werden. Außerdem werden
„Name and fame“ bzw. „Name and shame“-Listen eingeführt – also ein öffentliches Lob aller
Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen, und eine Nennung derer, die das nicht tun.

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