EU sagt Gewalt gegen Frauen den Kampf an – doch FPD blockiert Vergewaltigung als Straftatbestand

Rund zwei Jahre hat es gedauert, dann hatten sich die EU-Institutionen nach schweren Verhandlungen auf ein gemeinsames Gesetz zum Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt geeinigt. Die neue Richtlinie ist ein Meilenstein, denn sie ist das erste Gesetz auf europäischer Ebene, das Gewalt gegen Frauen den Kampf ansagt. Doch ausgerechnet das Thema Vergewaltigung wurde wieder herausgestrichen – auch, weil die FDP mit Justizminister Marco Buschmann mauerte.

„Die Richtlinie ist ein Durchbruch, denn sie garantiert Frauen endlich grundlegendste Rechte, die im 21. Jahrhundert selbstverständlich sein sollten!“, sagt Jens Geier. Das neue Gesetz geht im Anwendungsrahmen weit über körperliche Gewalt hinaus und schützt zukünftig auch vor psychischer, wirtschaftlicher und sexueller Gewalt – und das sowohl off- als auch online.

Weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsehen werden eigene Straftaten. Auch digitale Gewalt wird zum Straftatbestand, egal, ob es sich um Cyberstalking, also das Verfolgen und Belästigen im Internet; um das nicht einvernehmliche Verschicken von fotografierten Geschlechtsteilen oder frauenfeindliche Hetze handelt. Das Erstellen sogenannter Deepfakes, bei dem Bilder der Opfer ohne Einwilligung in pornografische Szenen montiert werden, wird ebenfalls verboten.
Zentral ist auch, dass neue Standards für den Schutz, die Unterstützung und den Zugang der Opfer zur Justiz festgeschrieben werden. Die Mitgliedstaaten werden nun beispielsweise verpflichtet, Hotlines und Krisenzentren für Vergewaltigungen einzurichten.

Dennoch gab es im Rat keine qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedstaaten, Vergewaltigung in den Kanon von Gewalt gegen Frauen mit aufzunehmen. Europaparlament und Kommission waren sich einig, hier den Einwilligungsansatz von „Nur ja heißt ja“ einzuführen. Dies wurde durch den Rat abgeblockt. Auch können Täter:innen nach wie vor nicht EU-weit wegen Vergewaltigung belangt werden, wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder konkret bedroht haben. Absolut unverständlich, sagt Jens: „ Viele Frauen können sich nicht wehren, weil sie in eine Starre verfallen und die Vergewaltigung einfach über sich ergehen lassen. Das gilt insbesondere, wenn der oder die Täter in naher Beziehung stehen. Politik muss diese Realitäten auch zur Kenntnis nehmen. Der Rat hätte Vergewaltigung definitiv mit ins Gesetz aufnehmen müssen!“

Doch Bundesjustizminister Marco Buschmann hat genau dies verhindert – angeblich, weil eine europaweite Angleichung über EU-Kompetenzen hinausgehe und das Gesetz angreifbar mache. Grundlage von Buschmanns Sichtweise ist ein Papier des Rates, das diese Haltung vertritt. „Herr Buschmann verschweigt, dass es viele andere Gutachten gibt, die klipp und klar besagen, dass es rechtlich völlig problemlos wäre. Diese sind die Grundlage der Positionierungen von uns im Europaparlament, von der Kommission, von vielen Menschenrechtsorganisationen und sogar juristischen Vereinigungen“, stellt Jens Geier klar. „Laut UN werden jedes Jahr 1,5 Millionen Frauen in der EU vergewaltigt. Diese Zahl ist nicht hinnehmbar! Wir müssen rechtliche Instrumente und Regeln auf europäischer Ebene beschließen!“

In drei Jahren wird es eine Überprüfung des Gesetzes geben. Dann wird noch einmal nachverhandelt. „Wir als Sozialdemokrat:innen werden alles dafür tun, dass die Missstände dann behoben werden“, verspricht Jens.

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