Druck des Parlaments zahlt sich aus – Kommission kürzt Mittel für Ungarn
Seit 12 Jahren regiert Viktor Orbán mit der Fidesz-Partei Ungarn. Immer wieder gibt es Belege dafür, dass sie sich unrechtmäßig bereichern und die Taschen vollstopfen – auch mit EU-Geldern. Nun hat sich die Europäische Kommission nach großem Druck des Europa-Parlaments entschlossen, die EU-Mittel für Ungarn drastisch zu kürzen. „Ein Riesenerfolg des Europa-Parlaments!“, freut sich Jens Geier. „Immer wieder hat sich die Kommission von Ungarn durch Mini-Reförmchen beschwichtigen lassen – nun macht sie endlich ernst mit dem Schutz der Rechtstaatlichkeit in Ungarn!“
EU behält 13,3 Milliarden Euro ein
Nach Angaben der EU-Antikorruptionsbehörde sind die Unregelmäßigkeiten bei der Mittelverwendung in keinem anderen Mitgliedstaat so schwerwiegend wie in Ungarn. Die EU forderte deswegen eine Reihe von Rechtsstaatreformen, die Ungarn allerdings nicht umsetzte. Die Kommission hat nun angekündigt, EU-Mittel in Milliardenhöhe einzubehalten. „Wir reden hier nicht von Kleinigkeiten“, sagt Jens. „Ungarn ist einer der größten Netto-Empfänger in der EU. Betroffen sind Gelder in Höhe von insgesamt 13,3 Milliarden Euro!“. 7,5 Milliarden Euro davon stammen aus dem Europäischen Haushalt und weitere 5,8 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds. Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, dass die Kommission wegen rechtsstaatlicher Verstöße Fördermitteln einbehält.
Der Rechtstaatmechanismus – effektiver Schutz europäischer Werte und Gelder
Möglich ist dieses Vorgehen durch den sog. Rechtsstaatmechanismus, der 2021 in Kraft getreten ist. Die Sozialdemokratische Fraktion im Europa-Parlament hat lange beharrlich und am Ende erfolgreich für die Einführung dieses Instruments gekämpft. Mit ihm kann die EU nun einem Mitgliedstaat Fördergelder kürzen, wenn sie durch dessen Rechtssystem nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt sind – also z.B. wenn sie durch Betrug oder Korruption veruntreut oder verschwendet werden, weil das Justizsystem des Mitgliedstaates nicht unabhängig arbeitet. Polen und Ungarn hatten gegen die Einführung des Rechtstaatmechanismus erfolglos vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt.
Als nächstes muss nun der Europäische Rat zustimmen, allerdings reicht eine qualifizierte Mehrheit. Das bedeutet, dass lediglich 15 von 27 Mitgliedstaaten, die für mindestens 65 Prozent EU-Bevölkerung stehen, für die Auslösung des Rechtsstaatmechanismus stimmen müssen.