Am
24. April 2013 stürzte in Bangladesch die Rana-Plaza-Textilfabrik ein. Mehr als
1.100 Menschen starben, rund 2.500 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Sie
hatten hauptsächlich Kleidung für den Export produziert, unter anderem für
europäische Modefirmen wie Primark, Benetton, Mango, C&A und auch deutsche
Unternehmen wie KiK oder Adler beziehungsweise deren Zulieferer.
Zehn
Jahre später kann das Europaparlament endlich ein neues Lieferkettengesetz
verabschieden, das große Unternehmen verpflichtet, Arbeitsbedingungen wie in
der Rana-Plaza-Fabrik sowie Kinderarbeit, Sklaverei und Umweltschäden in ihren
internationalen Lieferketten zu verhindern. Doch es geht noch um viel mehr,
denn das neue Lieferkettengesetz gilt nicht nur für die eigene Produktion und
die Arbeit von Zulieferern, sondern auch im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem
Vertrieb, dem Transport, der Lagerung und der Entsorgung von Produkten.
„Wer zukünftig Waren in der EU verkaufen will, muss nun darauf achten, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung entlang der gesamten Lieferkette gestoppt werden. Damit gelten für Produkte, die außerhalb der EU hergestellt werden, dieselben Regeln und Gesetze wie für Importware. Das ist ein Riesending und es war überfällig!“, freut sich Jens Geier – umso mehr, weil der Beschluss so hart umkämpft war.
Bis zum Schluss hatten Rechtsextrem:istinnen, Nationalkonservative und die Konservativen – auch und vor allem die Abgeordneten von CDU/CSU mit ihrem Berichterstatter Axel Voss – versucht, zentrale Aspekte des neuen Lieferkettengesetzes zu verhindern. Vor allem die Verpflichtung für Unternehmen, ihre Wertschöpfungsketten bis 2050 klimaneutral zu gestalten, wurde sabotiert. Außerdem wollten CDU/CSU verhindern, dass Unternehmensführungen Menschenrechte und Umweltschutz bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen. Doch sie sind damit gescheitert. Am 1. Juni 2023 stimmte das Europaparlament mit einer deutlichen Mehrheit von 366 zu 225 Stimmen für das Ende von Sklaverei, Ausbeutung, Kinderarbeit und wirtschaftlich verursachten Umweltschäden.
Außerdem wurde ein risikobasierter Ansatz eingeführt, der das Gesetz praxistauglicher und effektiver macht. Das Lieferkettengesetz kann damit bereits im Vorfeld wirken und dafür sorgen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Außerdem soll das Gesetz alle Wirtschaftszweige abdecken. Einer Ausnahme für den Finanzsektor, wie sie mehrheitlich von den Mitgliedstaaten im Rat beschlossen wurde, erteilte das Europaparlament eine klare Absage.
„Der
Beschluss ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechter globaler Lieferketten.
Er wird die Grundlage für unsere weiteren Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten
und der Kommission bilden“, erläutert Jens.