Pressemitteilung:
Straßburg, 08. September 2010
Ulrike RODUST: "Voraussetzungen für Tierversuche europaweit deutlich verschärft"
Europäisches Parlament stimmt neuer Tierversuchsrichtlinie zu
Das Europäische Parlament will die bestehenden Voraussetzungen für Tierversuche deutlich verschärfen. Einem entsprechenden Richtlinienentwurf haben die Europaabgeordneten am Mittwoch im Straßburger Plenum mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit steht der Einsetzung der neuen Richtlinie, die auf das sogenannte 3-R-Prinzip -&
8209; Vermeidung, Verminderung, Verbesserung &8209; setzt und die sich an den neuesten Erkenntnissen aus Tierschutz und Forschung orientiert, nichts mehr im Wege.
Ulrike RODUST, agrarpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, hätte gerne noch strengere Bedingungen in die Richtlinie festgeschrieben: „Die nationalen Regierungen wollten leider partout nicht über die nun gefundene Einigung hinaus. Der Kompromiss ist aber immer noch besser, als es bei der alten Regelung zu belassen“, merkte Ulrike RODUST kritisch an. Durch die neue Richtlinie sollen in Zukunft in ganz Europa höhere Standards für Tierversuche gelten. „Wichtig ist es jetzt, darauf zu achten, dass diese Standards auch von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt und eingehalten werden", so Ulrike RODUST weiter.
Laut den neuen Voraussetzungen dürfen Tierversuche künftig nur unter strengen Auflagen und nach vorheriger Prüfung durchgeführt werden. Dafür sollen eigene Kontrollbehörden in den Mitgliedsstaaten eingerichtet werden. "Solange es noch nicht möglich ist, komplett auf Tierversuche zu verzichten, müssen wir für den größtmöglichen Schutz der Tiere sorgen", bekräftigte die SPD-Politikerin Ulrike RODUST.
Als positiv bewertet Ulrike RODUST, dass Deutschland seine höheren Standards bei Tierversuchen beibehält. "Deutschland ist Vorreiter in Sachen Tierschutz und wird dies auch mit der neuen Richtlinie bleiben. Denn die zurzeit hier geltenden Standards sind durch diese Änderungen ausdrücklich nicht gefährdet." Im Vorfeld hatte dieser Punkt in einigen Mitgliedsstaaten für Diskussionen gesorgt. Mitgliedsstaaten, deren Gesetzgebung unter dem europäischen Niveau liegt, müssen nun ihre Gesetze an die neue Richtlinie angleichen.
Eine Verbesserung gibt es auch in Bezug auf die Versuche an Menschenaffen. Die neue Richtlinie verbietet grundsätzlich Versuche mit Primaten. Diese sind nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei dem Ausbruch einer weltweiten Epidemie, zulässig. "Mit dieser Richtlinie schaffen wir es, den Tierschutz bei Tierversuchen in ganz Europa zu verbessern, ohne den Forschungsstandort EU in Frage zu stellen“, so Ulrike RODUST abschließend.