Pressemitteilung:
Brüssel, 23. Juli 2010
Die nordrhein-westfälischen SPD-Abgeordnetem im Europäischen Parlament: "Fehlstunde Oettingers fatal für Kumpels im Ruhrgebiet!"
Als völlig inakzeptabel bezeichnen die sechs SPD-Europaabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen Bernhard RAPKAY, Martin SCHULZ, Jens GEIER, Jutta HAUG, Petra KAMMEREVERT und Birgit SIPPEL den in dieser Woche in Brüssel vorgelegten Entwurf für eine Ratsverordnung über staatliche Beihilfen für Steinkohlebergwerke. Der Entwurf berücksichtige in keiner Form die 2007 in Deutschland gefassten Beschlüsse, wonach der staatlich geförderte Steinkohlebergbau in Deutschland Ende 2018 ausläuft.
"Die Verantwortung dafür trägt ganz klar die Bundesregierung. Anstatt auf einen Anruf aus Brüssel zu warten, hätte Bundeskanzlerin Merkel lieber selbst zum Hörer greifen sollen, um die in Deutschland geltenden Regelungen europafest zu machen. Jetzt überrascht sein und Kritik anzumelden, ist nicht nur reichlich spät, sondern vor allem unglaubwürdig. Schließlich fällt so eine Verordnung ja nicht vom Himmel! Frau Merkel hat hier sichtlich versagt", übte der Vorsitzende der SPD-Europaabgeordneten Bernhard RAPKAY scharfe Kritik an das Verhalten der Bundesregierung.
Bereits mit der 2002 beschlossenen EU-Verordnung, die derzeit gilt und Ende dieses Jahres ausläuft, sei klar gewesen, dass Handlungsbedarf besteht. Ähnlich wie Bernhard RAPKAY äußerte sich auch sein SPD-Kollege Jens GEIER: "Das Handeln der Bundesregierung ist entweder grob fahrlässig oder nimmt billigend in Kauf, dass die Kommission in Umsetzung der EU-Verträge die Rahmenbedingungen für den deutschen Steinkohlebergbau über den Haufen wirft. Dafür spricht auch, dass EU-Energiekommissar Günther Oettinger nicht bei der Verabschiedung der Verordnung am Dienstag im Kommissionskollegium anwesend war und somit keinen entscheidenden Einfluss ausüben konnte oder wollte. Für die Kumpels hier im Ruhrgebiet kann seine Fehlstunde fatal gewesen sein."
Die SPD-Europaabgeordneten aus NRW werden sich bei den nun anstehenden Beratung zur neuen Ratsverordnung dafür einsetzen, dass die Stellungnahme des Europäischen Parlaments die Fortsetzung des deutschen Steinkohlebergbaus befürwortet.